Sonntag, 20. Januar 2008

Verbesserungsversuch in NRW




In NRW ist seit dem 1.1.2007 im 2. Staatsexamen ein Verbesserungsversuch möglich.





Voraussetzungen
sind:

  • Das 2. Staatsexamen muss beim 1. Versuch bestanden worden sein. Ein Verbesserungsversuch für diejenigen, die bereits einmal nicht bestanden haben ist nicht vorgesehen
  • Ein Gebühr in Höhe von 600 € ist im Voraus zu entrichten
  • Die Prüfung muss als Ganzes wiederholt werden, eine Anerkennung einzelner Leistungen findet nicht statt
  • (Im Übrigen wird man nicht erneut in den Vorbereitungsdienst aufgenommen)

Gesetzeswortlaut

Gebührenordnung

Gehalt in anderen Bundesländern

Hessen

Grundbetrag: 930 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare Hessen


Sachsen-Anhalt

Grundbetrag: ca. 875 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Verordnung über Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare Sachsen-Anhalt


Rheinland-Pfalz

Grundbetrag: 944,62 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Saarland

Grundbetrag: ca. 900 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Baden-Württemberg

Grundbetrag: ca. 905 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare B-W


Bayern

Grundbetrag: 976,11 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Thüringen

Grundbetrag: 973,16 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: Beamter auf Widerruf


Sachsen

Grundbetrag: 870 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Niedersachsen

Grundbetrag: 876,63 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Bremen

Grundbetrag: 905,73 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Berlin

Grundbetrag: 908,79 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Brandenburg

Grundbetrag: 900,80 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Hamburg

Grundbetrag: 850 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis


Mecklenburg-Vorpommern

Grundbetrag: 850 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Verordnung zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare M-V


Schleswig-Holstein

Grundbetrag: 848,23 € Brutto / Monat

Dienstverhältnis: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis



Quelle: www.juristenkoffer.de

Samstag, 19. Januar 2008

Gehalt in NRW

Die Frage die jeden angehenden Referendar am meisten interessiert: wie viel Gehalt gibt es? In NRW wurden die Bezüge vor einiger Zeit gekürzt.

Jedenfalls bekommt man mittlerweile nur noch 894,25 Euro Brutto. Netto ergibt das bei Steuerklasse I einen Betrag von ca. 780 Euro. Wenn man die billigste Krankenkasse wählt und sich Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt, könnte man sogar auf ca. 800 Euro Netto kommen.

Die billigsten Krankenkassen sind die Direkt-Krankenkassen wie zum Beispiel die IKK-direkt mit einem momentanen Beitragssatz von 12,4 %. Die Mindestleistungen sind gesetzlich vorgeschreiben und es macht somit was die Leistungen angeht keinen Unterschied ob man bei der IKK-direkt oder zB bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert ist. Allerdings muss man bei den Direkt-Krankenkassen damit rechnen, lange einen hinterher telefonieren zu müssen um zum Ziel zu kommen, da diese ja keine Geschäftsstellen haben.

Von der gesetzlichen Rentenversicherung ist man befreit.

Im Übrigen werden weder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld noch vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

Freitag, 18. Januar 2008

Allgemeine Daten

In NRW werden jährlich ca. 2.400 Rechtsreferendare ausgebildet, so viel wie in keinem anderen Bundesland.

Am 1. Januar 2007 befanden sich 5.243 Rechtsreferendare in der Ausbildung.

Das Rechtsreferendariat wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet.

Im Jahr 2006 nahmen in NRW 2.951 Kandidaten am 2. Staatsexamen teil:

21,7 % bestanden die Prüfung nicht

30,5 % bestanden mit ausreichend

31,7 % mit befriedigend

13,9 % mit vollbefriedigend

2,2 % mit gut

0,1 % mit sehr gut


Die 8 Klausuren machen dabei 60 %, der Aktenvortrag 10 % und das Prüfungsgespräch 30 % der Gesamtnote aus.

Dienstag, 15. Januar 2008

Ablauf des Referendariats in NRW

5 Monate Zivilstation

3 Monate Strafstation

3 Monate Verwaltungsstation

10 Monate Anwaltsstation

3 Monate Wahlstation


Von der Reihenfolge 3-5 kann dabei bei Vorliegen vernünftiger Gründe abgewichen werden.

Das zweite Staatsexamen besteht wie das erste aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Im 21. Ausbildungsmonat werden die 8 Klausuren geschrieben:

4 im Zivilrecht

2 im Strafrecht

2 im Öffentlichen Recht


Der mündliche Teil besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch und findet in der Regel 5 Monate nach Anfertigung der Klausuren statt. Also im 26. Ausbildungsmonat.

Etwa 3 Monate nach dem Klausurtermin werden die Ergebnisse der Klausuren mitgeteilt.

Die Ladung zum mündlichen Termin bekommt man ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin.


Neben der Ausbildung in den jeweiligen Stationen finden Arbeitsgemeinschaften statt:

1. Monat Einführungslehrgang, AG Zivilrecht I, 3-4 x wöchentlich

2. - 5. Monat AG Zivilrecht II, 1 x wöchentlich

6. - 8. Monat 1. Woche Einführungslehrgang, AG Strafrecht I, anschließend AG Strafrecht II , 1 x wöchentlich

9. - 11. Monat Kein Einführungslehrgang, AG ÖR I, 1 x wöchentlich

12. - 21. Monat AG Zivilrecht III, AG Strafrecht III, AG ÖR II mit integriertem Klausurenkurs

Während der Wahlstation finden keine Arbeitsgemeinschaften statt.



Weitere nützliche Informationen gibt es auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts.

Montag, 14. Januar 2008

Nebenjob

Es ist sicherlich sinnvoll während der Wartezeit und während des Referendariats eine juristische Nebentätigkeit auszuüben.

Wenn man im ersten Staatsexamen keine entsprechende Note hingelegt hat, ist es sicherlich nicht einfach eine solche Nebentätigkeit zu ergattern, allerdings darf man sich da nicht entmutigen lassen. Mit einem überzeugenden Auftreten lässt sich auch eine schlechtere Note ausgleichen.

Man muss aber bedenken, dass die Nebentätigkeit bei Anfang des Referendariats vom Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgericht genehmigt werden muss. Soweit ich weiss darf die Nebentätigkeit 10 Stunden/Woche nicht übersteigen.


Juristische Vereine

Als Referendar kann man dem Forum des deutschen Anwaltverein beitreten. Die Kosten von 50 € im Jahr halten sich sicherlich auch im Rahmen und es ist eine gute Gelegenheit mit Rechtsanwälten Kontakte zu knüpfen.

Auch kann man als Rechtsreferendar der ELSA beitreten, die eigentlich in erster Linie für Studenten gedacht ist. Die Kosten belaufen sich hier auf lediglich 20 € im Jahr.

Im Übrigen gibt es auch eine Menge deutsch-ausländische Juristenvereinigungen die für den ein oder anderen interessant sein dürften. Die Kosten sind uneinheitlich, aber in der Regel gibt es für Rechtsreferendare eine Ermäßigung.


Internationaler Studentenausweis

Man kann sich während des Referendariats den internationalen Studentenauweis ausfertigen lassen, da man nach dem Verständnis der Organisation auch noch während des Referendariats als Student gilt.

Als Nachweis, dass man sich im Referendariat befindet, braucht die Organisation eine Kopie des Aufnahmebescheids, den man am ersten Diensttag von der Stammdienststelle ausgehändigt bekommt.

Transport

Die meisten werden vor und während des Referendariats nicht mehr an der Uni immatrikuliert sein, somit hat man auch kein Semesterticket mehr. Und wenn man kein Auto hat ist man eben für den Weg zum Arbeitsplatz auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen.

Einige Stammdienststellen bescheinigen dem Referendar aber, dass er Auszubildender ist, wodurch man die jeweiligen Fahrausweise billiger bekommt. Dies wird allerdings nicht in ganz NRW einheitlich gehandhabt und man müsste sich da schon bei der eigenen Stammdienststelle umhören.

Neu in NRW ist der NRW-Tarif, der sich vor allem für diejenigen lohnt die ziemlich weit pendeln müssen und hierfür nur auf die Nahverkehrszüge zurückgreifen möchten. Das SchönesJahrTicket NRW im Abo bekommt man für 210 €/Monat, welches zu beliebig vielen Fahrten in ganz NRW berechtigt.

Zeitfahrkarten der deutschen Bahn kann man auch online kaufen und den Normalpreis sofort ermitteln. Bei entsprechender Bescheinigung durch die Stammdienststelle gilt der Azubi-Tarif, der grds. 20 % billiger ist als der Normaltarif. Diese Azubi-Ermäßigung bekommt man allerdings nur für die Nahverkehrszüge sowie für den IC/EC. Wer auch den ICE in Anspruch nehmen möchte muss immer den Normalpreis zahlen, eine Azubi-Ermäßigung bekommt man hier nicht.

Diplom-Jurist

Wenn man das erste Staatsexamen bestanden hat, kann man mittlerweile an den meisten Unis in Deutschland ein Diplom beantragen.

Ich kenne den ganzen Vorgang nur aus Köln, deswegen kann ich nur hierüber berichten. In Köln ist es so dass man online auf der Seite der juristischen Fakultät einen Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Jurist (Universität zu Köln)" stellen kann. Anschließend schickt man den ausgedruckten Antrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses des ersten juristischen Staatsexamens als auch einen Nachweis, dass man an der Uni immatrikuliert war bevor man mit dem Staatsexamen angefangen hat. Im Übrigen muss man auch einen auf sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Umschlag zusammen mit den Unterlagen abschicken.

Das ganze kostet nichts, jedenfalls ist das von Gesetzes wegen so vorgesehen, allerdings bittet die juristische Fakultät um eine Spende iHv 25 Euro.

Die Bearbeitung hat bei mir etwa einen Monat in Anspruch genommen. Das Diplom bekommt man dann irgendwann per Post. Toll siehts aber nicht aus, sogar das Zeugnis des Justizprüfungsamts sieht professioneller aus.

Aber zumindest berechtigt es zum Tragen des Grades "Diplom-Jurist". Obwohl dieser Titel auf Grund der Vielzahl der Juristen mit zweitem Staatsexamen für den Arbeitsmarkt ohne Bedeutung sein dürfte. Trotzdem gibt es auch Stellen die der Staat mit Juristen die das erste Staatsexamen bestanden haben besetzen möchte.

Bewerbung

Das erste Problem das nach bestandenem ersten Staatsexamen auftaucht, ist wo man sich für das Referendariat bewerben sollte.

In NRW kann man sich ohne Probleme für die Aufnahme ins Referendariat in den drei OLG Bezirken Hamm, Düsseldorf und Köln bewerben. Es ist vor allem denjenigen anzuraten die so schnell wie möglich mit dem Referendariat anfangen möchten, da die Wartezeiten je nach Ausbildungsbezirk erheblich voneinander abweichen.



Zur Zeit muss man im OLG Bezirk Köln mit einer Wartezeit von ca. 12 Monaten rechnen. Der Einstellungstermin verschiebt sich hier aber regelmäßig um ca. 3 Monate nach vorne.

Beim OLG Düsseldorf hingegen mit einer Wartezeit von ca. 8 Monaten.

Am schnellsten kommt man beim OLG Hamm zum Zuge und zwar nach ca. 3 Monaten.


Die Anmeldeunterlagen kann man auf der jeweiligen Seite des OLG abrufen.

Nach der mündlichen Prüfung sollte man sich jedenfalls so schnell wie möglich, vom Justizprüfungsamt eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der ersten Staatsexamens ausstellen lassen, da wenigstens diese für den Rangerhalt erforderlich ist, dh wenn man diese nicht einreicht bekommt man unter Umständen einen späteren Einstellungstermin.

Wenn man sämtliche Unterlagen die für den Rangerhalt erforderlich sind eingereicht hat, bekommt man vom OLG ein Schreiben in dem der voraussichtliche Einstellungstermin angegeben ist.

Die Ausbildungsplätze werden in NRW im Übrigen nicht wie in manchen anderen Bundesländern nach der Leistung im ersten Staatsexamen, sondern nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen verteilt.