5 Monate Zivilstation
3 Monate Strafstation
3 Monate Verwaltungsstation
10 Monate Anwaltsstation
3 Monate Wahlstation
Von der Reihenfolge 3-5 kann dabei bei Vorliegen vernünftiger Gründe abgewichen werden.
Das zweite Staatsexamen besteht wie das erste aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Im 21. Ausbildungsmonat werden die 8 Klausuren geschrieben:
4 im Zivilrecht
2 im Strafrecht
2 im Öffentlichen Recht
Der mündliche Teil besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch und findet in der Regel 5 Monate nach Anfertigung der Klausuren statt. Also im 26. Ausbildungsmonat.
Etwa 3 Monate nach dem Klausurtermin werden die Ergebnisse der Klausuren mitgeteilt.
Die Ladung zum mündlichen Termin bekommt man ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Neben der Ausbildung in den jeweiligen Stationen finden Arbeitsgemeinschaften statt:
1. Monat Einführungslehrgang, AG Zivilrecht I, 3-4 x wöchentlich
2. - 5. Monat AG Zivilrecht II, 1 x wöchentlich
6. - 8. Monat 1. Woche Einführungslehrgang, AG Strafrecht I, anschließend AG Strafrecht II , 1 x wöchentlich
9. - 11. Monat Kein Einführungslehrgang, AG ÖR I, 1 x wöchentlich
12. - 21. Monat AG Zivilrecht III, AG Strafrecht III, AG ÖR II mit integriertem Klausurenkurs
Während der Wahlstation finden keine Arbeitsgemeinschaften statt.
Weitere nützliche Informationen gibt es auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts.
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1 Kommentar:
Also mir hat das Lernen mit diesen Klausuren sehr geholfen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=271034669077&ssPageName=ADME:L:LCA:DE:1123#ht_500wt_1204
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