Dienstag, 15. Januar 2008

Ablauf des Referendariats in NRW

5 Monate Zivilstation

3 Monate Strafstation

3 Monate Verwaltungsstation

10 Monate Anwaltsstation

3 Monate Wahlstation


Von der Reihenfolge 3-5 kann dabei bei Vorliegen vernünftiger Gründe abgewichen werden.

Das zweite Staatsexamen besteht wie das erste aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Im 21. Ausbildungsmonat werden die 8 Klausuren geschrieben:

4 im Zivilrecht

2 im Strafrecht

2 im Öffentlichen Recht


Der mündliche Teil besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch und findet in der Regel 5 Monate nach Anfertigung der Klausuren statt. Also im 26. Ausbildungsmonat.

Etwa 3 Monate nach dem Klausurtermin werden die Ergebnisse der Klausuren mitgeteilt.

Die Ladung zum mündlichen Termin bekommt man ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin.


Neben der Ausbildung in den jeweiligen Stationen finden Arbeitsgemeinschaften statt:

1. Monat Einführungslehrgang, AG Zivilrecht I, 3-4 x wöchentlich

2. - 5. Monat AG Zivilrecht II, 1 x wöchentlich

6. - 8. Monat 1. Woche Einführungslehrgang, AG Strafrecht I, anschließend AG Strafrecht II , 1 x wöchentlich

9. - 11. Monat Kein Einführungslehrgang, AG ÖR I, 1 x wöchentlich

12. - 21. Monat AG Zivilrecht III, AG Strafrecht III, AG ÖR II mit integriertem Klausurenkurs

Während der Wahlstation finden keine Arbeitsgemeinschaften statt.



Weitere nützliche Informationen gibt es auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Also mir hat das Lernen mit diesen Klausuren sehr geholfen

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=271034669077&ssPageName=ADME:L:LCA:DE:1123#ht_500wt_1204