Es ist sicherlich sinnvoll während der Wartezeit und während des Referendariats eine juristische Nebentätigkeit auszuüben.
Wenn man im ersten Staatsexamen keine entsprechende Note hingelegt hat, ist es sicherlich nicht einfach eine solche Nebentätigkeit zu ergattern, allerdings darf man sich da nicht entmutigen lassen. Mit einem überzeugenden Auftreten lässt sich auch eine schlechtere Note ausgleichen.
Man muss aber bedenken, dass die Nebentätigkeit bei Anfang des Referendariats vom Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgericht genehmigt werden muss. Soweit ich weiss darf die Nebentätigkeit 10 Stunden/Woche nicht übersteigen.
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1 Kommentar:
Gewerbliche Nebenjobs gibt es hingegen auf: http://www.myjobnextdoor.com/nebenjob.html
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