Sonntag, 20. Januar 2008

Verbesserungsversuch in NRW




In NRW ist seit dem 1.1.2007 im 2. Staatsexamen ein Verbesserungsversuch möglich.





Voraussetzungen
sind:

  • Das 2. Staatsexamen muss beim 1. Versuch bestanden worden sein. Ein Verbesserungsversuch für diejenigen, die bereits einmal nicht bestanden haben ist nicht vorgesehen
  • Ein Gebühr in Höhe von 600 € ist im Voraus zu entrichten
  • Die Prüfung muss als Ganzes wiederholt werden, eine Anerkennung einzelner Leistungen findet nicht statt
  • (Im Übrigen wird man nicht erneut in den Vorbereitungsdienst aufgenommen)

Gesetzeswortlaut

Gebührenordnung

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Es gibt eine Zusammenstellung des kompletten Ausbildungsrechts der Rechtsreferendare in NRW online unter www.rechtsreferendare-duesseldorf.de oder unter www.ra-dr-obst.de.