In NRW ist seit dem 1.1.2007 im 2. Staatsexamen ein Verbesserungsversuch möglich.
Voraussetzungen sind:
- Das 2. Staatsexamen muss beim 1. Versuch bestanden worden sein. Ein Verbesserungsversuch für diejenigen, die bereits einmal nicht bestanden haben ist nicht vorgesehen
- Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Entscheidung über das Bestehen des 2. Staatsexamens bekanntgegeben wurde, beim Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts einzureichen
- Ein Gebühr in Höhe von 600 € ist im Voraus zu entrichten
- Die Prüfung muss als Ganzes wiederholt werden, eine Anerkennung einzelner Leistungen findet nicht statt
- (Im Übrigen wird man nicht erneut in den Vorbereitungsdienst aufgenommen)
Gesetzeswortlaut
Gebührenordnung
1 Kommentar:
Es gibt eine Zusammenstellung des kompletten Ausbildungsrechts der Rechtsreferendare in NRW online unter www.rechtsreferendare-duesseldorf.de oder unter www.ra-dr-obst.de.
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